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VDMA fordert EU-weit einheitliche Umsetzung für Aufzüge und Sicherheitsbauteile

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IMAGE SOURCE: VDMA

  • Der VDMA fordert eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für Aufzüge und Sicherheitsbauteile in der gesamten EU.

  • Bestehende Baumusterprüfbescheinigungen sollen möglichst weiterverwendet werden, um Doppelprüfungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

  • Zertifikate und Nachweise sollten bereits vor dem 20. Januar 2027 ausgestellt und mit einem Gültigkeitsvermerk versehen werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

  • Das Positionspapier des VDMA dient als Orientierung für Hersteller, Montagebetriebe und Benannte Stellen, um Klarheit über die neuen Anforderungen und deren praktische Umsetzung zu schaffen.

Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen

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Positionspapier schafft Orientierung für Hersteller, Montagebetriebe und Benannte Stellen bei der Erfüllung der neuen relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (EHSRs).

Mit Blick auf die Anwendung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab dem 20. Januar 2027 legt der VDMA seine Position zur Erfüllung der neuen relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (EHSRs) für Aufzüge und Sicherheitsbauteile vor. Ziel ist eine EU-weit einheitliche, rechtssichere und praxistaugliche Vorgehensweise bei der Bewertung und Dokumentation der zusätzlichen Anforderungen.

Mit Anwendung der neuen Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027 kommen neue sowie geänderte Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen hinzu. Das Positionspapier beschreibt aus Sicht des VDMA, wie mit bestehenden EU-Baumusterprüfbescheinigungen umgegangen und wie die Erfüllung der neuen Anforderungen nachgewiesen werden sollte. Im Kern setzt sich der VDMA dafür ein, bestehende Nachweise möglichst weitgehend weiterzuverwenden und nur dort zu ergänzen, wo dies aufgrund der neuen Anforderungen erforderlich ist. Damit sollen unnötige Doppelprüfungen und zusätzlicher administrativer Aufwand vermieden werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der zeitliche Übergang: Erforderliche Zertifikate, Ergänzungen und Nachweise sollten bereits vor dem 20. Januar 2027 ausgestellt werden können und mit einem entsprechenden Gültigkeitsvermerk versehen werden. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang auf die neue Maschinenverordnung ermöglicht werden.

„Entscheidend ist, dass Hersteller, Montagebetriebe und Benannte Stellen rechtzeitig Klarheit über die Anforderungen und die erforderlichen Nachweise haben. Eine einheitliche Vorgehensweise in Europa schafft Rechtssicherheit und hilft, unnötige administrative Belastungen sowie Verzögerungen zu vermeiden.“ sagt Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen.

Der VDMA appelliert daher an die beteiligten Akteure, die Anforderungen EU-weit möglichst einheitlich auszulegen und anzuwenden. Das Positionspapier fasst die aus Sicht des Verbandes wesentlichen Grundsätze für die praktische Umsetzung zusammen.

Das vollständige Positionspapier „Erfüllung der neuen relevanten EHSRs aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230“ finden Sie hier.

Source: VDMA

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